45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Berg zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Berg relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt die Beseitigung des in der Gemeinde anfallenden Abwassers, einschließlich Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Sie definiert Abwasser als das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser. Die Gemeinde Berg betreibt die Abwasserbeseitigung zentral und dezentral. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, sich gegen Rückstau aus der Entwässerungseinrichtung zu schützen. Die Gemeinde kann zudem bestimmen, dass Niederschlagswasser nur gedrosselt mittels Oberflächenwasserrückhaltung eingeleitet wird.
Satzung ansehen →Die Richtlinie fördert waldbauliche Wiederaufforstungsmaßnahmen, insbesondere wenn staatliche Fördermittel aufgrund der Mindestfördersumme nicht ausgeschöpft werden können. Die Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. gewährt eine anteilige Förderung der Kosten für Wiederaufforstungsmaßnahmen unterhalb der staatlichen Bagatellgrenze, um einen zukunftsfähigen, nachhaltigen Waldumbau zu erreichen. Eine Förderung wird gewährt, wenn mindestens 150 m² wieder aufgeforstet oder mindestens 50 Setzlinge gepflanzt wurden.
Zum Programm →Das Programm fördert Maßnahmen zur Verringerung von Bodenerosion durch Starkregen auf landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen und zur Vermeidung von Überschwemmungen von Liegenschaften. Die Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. hat ein Förderprogramm erlassen, das den Anbau der Dauerkulturpflanze "Durchwachsene Silphie" sowie von Kleegras und Luzerne unterstützt, um Bodenerosion und Überschwemmungen durch Starkregen zu mindern. Die Richtlinie trat am 1. August 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 31. Dezember 2025.
Zum Programm →Das Förderprogramm zielt darauf ab, Energieeffizienz und Klimaschutz zu fördern, innovative Energietechnik zu unterstützen, eine nachhaltige Energieversorgung sicherzustellen sowie die Wohn- und Lebensqualität zu verbessern. Der Gemeinderat der Gemeinde Berg (Starnberger See) hat am 27.04.2022 eine Neufassung des Förderprogramms beschlossen. Die genauen Förderhöhen sind auf der Webseite nicht direkt ersichtlich, es wird jedoch auf ein Antragsformular verwiesen.
Zum Programm →Die Richtlinien fördern die Neuerrichtung von Regenwasserzisternen und Rückhaltemaßnahmen für Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Gemeinde Berg b. Neumarkt i.d.OPf. gewährt einen Zuschuss für die Neuerrichtung einer Regenwasserzisterne. Die Förderung wird auf Antrag für Maßnahmen gewährt, die ab dem 1. August 1996 ausgeführt wurden oder künftig ausgeführt werden. Sie gilt nicht für Maßnahmen, zu denen der Grundstückseigentümer aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet ist. Die Inhaltsbemessung der Bauwerke erfolgt ab Unterkante des Überlaufs.
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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