45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Münchberg, St zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Münchberg, St relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt die allgemeine Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze der Stadt Münchberg. Sie enthält Bestimmungen zum Verhalten in den Anlagen, zum Schutz der Einrichtungen und zur Vermeidung von Verunreinigungen. Sie legt fest, dass Benutzer sich so zu verhalten haben, dass niemand gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Sie verbietet unter anderem das Fahren mit Kraftfahrzeugen, das Beschädigen und Verunreinigen der Anlagen, das Freilaufenlassen von Hunden auf Kinderspielplätzen und das Verbringen von Glasflaschen. Es gibt auch spezifische Regelungen für den Grillplatz im Naherholungsgebiet "Hintere Höhe".
Satzung ansehen →Dieser Plan enthält grünordnerische Festsetzungen für nicht überbaute private Grundstücksflächen. Er schreibt vor, dass nicht überbaute private Grundstücksflächen zu begrünen oder zu bepflanzen sind. Die Verwendung von Geotextilien, Folien und vegetationshindernden Schüttungen ist unzulässig. Pro angefangener nicht überbaubarer Grundstücksfläche von 200 m² ist mindestens ein standortgerechter Laubbaum oder ein regionaltypischer Obstbaum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Für nicht überbaute Tiefgaragenflächen ist eine Vegetationstragschicht von mindestens 40 cm Stärke zur Begrünung vorzusehen, für Baumpflanzungen mindestens 100 cm.
Satzung ansehen →Die Stellplatzsatzung ist ein kommunales Regelwerk, das die Bereitstellung von Stellplätzen bei Bauvorhaben regelt. Weitere Details zum Begrünungsbezug sind den vorliegenden Informationen nicht direkt zu entnehmen.
Satzung ansehen →Gefördert wird die Errichtung von unterirdischen Regenwasserzisternen mit einem Mindestvolumen von 2 m³ auf Privatgrundstücken mit einem bestehenden Wohngebäude (Einfamilienhaus) im Stadtgebiet Münchberg. Die Bezuschussung können Eigentümer von Wohngebäuden sowie Mieter und Pächter mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümer beantragen. Das Förderprogramm war auf den Zeitraum bis 31.12.2021 befristet. Die Zahlung des Zuschusses ist an einen bestehenden oder abzuschließenden Strom- oder Gasliefervertrag mit der EMS GmbH & Co. KG mit einer Laufzeit von mindestens 2 Jahren gebunden.
Zum Programm →Das Programm fördert die Neu- und Umgestaltung von Fassaden (z.B. Fenster und Tore) sowie von Dachaufbauten und die Behebung von baulichen Mängeln. Eine Förderung ist nur innerhalb der förmlich festgesetzten Sanierungsgebiete I – III möglich. Das Kommunale Fassadenförderprogramm wurde 2005 vom Stadtrat beschlossen und 2019 angepasst. Es dient der Verbesserung des Stadtbildes und der Erhaltung historischer Fassaden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist eine kostenlose Beratung durch einen beauftragten Architekten/Stadtplaner. Eine Gestaltungsfibel von 2020 dient als verbindlicher Leitfaden für die Förderung.
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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