45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Oberkotzau, M zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Strenge saP-Pflicht (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) im Bauleitplanverfahren. NABU-Funktion wird in Bayern vom LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) wahrgenommen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Oberkotzau, M relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt die Benutzung der öffentlichen Plätze, Grünanlagen und Kinderspielplätze des Marktes Oberkotzau. Sie definiert, welche Bereiche als Anlagen gelten und welche nicht. Sie enthält Bestimmungen zum Gemeingebrauch, zur Sondernutzung und zum Verhalten in den Anlagen. Die Satzung legt fest, dass die Anlagen der allgemeinen gebührenfreien Benutzung dienen, aber auch, dass eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung einer Gestattung des Marktes Oberkotzau bedarf. Sie untersagt unter anderem das Fahren, Schieben, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen sowie das Reiten in den Anlagen, ausgenommen auf speziell dafür vorgesehenen Wegen und Flächen.
Satzung ansehen →Die Stellplatzsatzung regelt die Herstellung von Stellplätzen. Die genauen Inhalte bezüglich eines Begrünungsbezugs sind ohne direkten Einblick in das Dokument nicht detailliert darstellbar. Generell können kommunale Stellplatzsatzungen die Anzahl der notwendigen Stellplätze abweichend von landesweiten Vorgaben regeln und somit indirekt Einfluss auf die Gestaltung von Freiflächen nehmen.
Satzung ansehen →Diese Satzungen regeln die Abwasserbeseitigung und die damit verbundenen Beiträge und Gebühren. Sie können indirekt einen Bezug zur Versickerung von Niederschlagswasser haben, indem sie Anreize für eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung schaffen oder Gebühren für die Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation festlegen. Ohne direkten Einblick in die spezifischen Dokumente kann keine detaillierte Aussage über einen expliziten Versickerungsbezug getroffen werden. Es ist jedoch üblich, dass solche Satzungen Regelungen zur Niederschlagswasserbeseitigung enthalten.
Satzung ansehen →Die Festlegung von Sanierungsgebieten ermöglicht die Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln. Diese können für private Grundstücks- und Immobilieneigentümer Förderungen für Sanierungsmaßnahmen, Fassadenoptimierungen und die Aufwertung des Stadtbildes umfassen. Obwohl keine spezifischen Förderhöhen genannt werden, profitieren private Eigentümer in Sanierungsgebieten von Förderungen aus Städtebaufördermitteln und kostenfreier fachlicher Beratung bei Sanierungsmaßnahmen. Dies kann auch Maßnahmen zur Begrünung und Entsiegelung im Rahmen der Stadtentwicklung umfassen.
Zum Programm →Die Wärmeplanung zeigt den Wärmebedarf und das Potenzial an erneuerbaren Energien auf und soll die Entwicklung nachhaltiger Wärmestrategien ermöglichen. Obwohl es sich hierbei nicht um ein direktes Förderprogramm für Bürger handelt, ist die kommunale Wärmeplanung ein wichtiger Schritt zur Klimaanpassung und kann zukünftige Maßnahmen und Förderungen in diesem Bereich beeinflussen.
Zum Programm →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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