43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Bonn, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Begrünungsfestsetzungen Standard, oft mit erhöhten Standards in Innenstadtquartieren.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Bonn, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Die Baumschutzsatzung der Stadt Bonn dient dem Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet seit 1985. Sie zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu sichern, das Stadtklima zu verbessern und das Orts- und Landschaftsbild zu erhalten. Die Satzung regelt die Voraussetzungen, unter denen Bäume gefällt werden dürfen, und sieht in der Regel Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen vor.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Ablösung der Pflicht zur Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder, wenn diese nicht auf dem Baugrundstück oder einem benachbarten Grundstück nachgewiesen werden können. Die Ablösebeiträge werden für Maßnahmen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur verwendet.
Satzung ansehen →Träger: Bundesstadt Bonn
PV-Förderung mit 13 Modulen: M1 PV Wohngebäude 1-3 WE (100€/kWp), M2 MFH 4+ WE (300€/kWp), M3 geförderter Wohnungsbau (300€/kWp+200€ Bonus), M4 Fassaden-PV (300€/kWp), M5 Denkmal-PV (200€/kWp), M6 Nichtwohngebäude (200€/kWp), M7 Dachcheck (80%, max 1000€), M8 Freifläche/Parkplatz (200€/kWp), M9 Mieterstrom-Bonus (10€/kWp/WE), M10 Solar-Gründach-Bonus (100€/kWp), M11 PVT-Hybrid (300€/kWp+1000€ WP-Bonus), M12 Solarthermie (150€/m²), M13 Stecker-Solar (100-800€/kWp gestaffelt). Max 25.000€/Gebäude oder 30% der Kosten. Budget 2026: 1 Mio €.
Träger: Bundesstadt Bonn – Amt 67-41 Klimaanpassung
Förderung von Dach-/Fassadenbegrünung, Entsiegelung und Regenwasserspeicherung. 4 Module: M1 Dachbegrünung (extensiv 30€/m², intensiv/Retention/Biodiversität 50€/m²), M2 Fassadenbegrünung (50€/m²), M3 Entsiegelung+Begrünung, M4 Regenwasserspeicher. Max 10.000€/Gebäude, max 50% der Kosten. Eigenleistung seit 2025 förderfähig.
Die Stadt Bonn fördert Gebäudebegrünungen zur Anpassung an den Klimawandel. Ziel ist es, das Stadtklima zu verbessern, die Artenvielfalt zu erhöhen und die Regenwasserrückhaltung zu fördern. Förderberechtigt sind Eigentümer*innen, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte von privat oder gewerblich genutzten Gebäuden und Grundstücken. Seit Oktober 2025 werden auch Maßnahmen in Eigenleistung gefördert.
Zum Programm →Die Stadt Bonn fördert Gebäudebegrünungen zur Anpassung an den Klimawandel. Ziel ist es, das Stadtklima zu verbessern, die Artenvielfalt zu erhöhen und die Regenwasserrückhaltung zu fördern. Förderberechtigt sind Eigentümer*innen, Eigentümergemeinschaften und Erbbauberechtigte von privat oder gewerblich genutzten Gebäuden und Grundstücken. Seit Oktober 2025 werden auch Maßnahmen in Eigenleistung gefördert.
Zum Programm →Die Stadt Bonn fördert die Entsiegelung von Flächen, um das Stadtklima zu verbessern, die Versickerung von Regenwasser zu ermöglichen und die Artenvielfalt zu fördern. Die Maßnahmen tragen zur Umsetzung des Schwammstadtkonzeptes bei.
Zum Programm →Die Stadt Bonn fördert die Installation von Regenwasserspeichern, um Regenwasser zurückzuhalten und für die Gartenbewässerung zu nutzen. Dies dient der Einsparung von Trinkwasser und der Stärkung des natürlichen Wasserkreislaufs im Sinne des Schwammstadtkonzeptes.
Zum Programm →Träger: Stadt Bonn
Förderung für Wärmepumpen, Solar und energetische Sanierung. Kombinierbar mit Bund.
Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com