43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Troisdorf, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Troisdorf, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Diese Satzung gilt für alle genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Wohngebäude im Stadtgebiet, bei denen Hausmüll anfällt. Standplätze von Abfallbehältern im Freien, die von öffentlichen Flächen einsehbar sind, müssen mindestens bis Behälterhöhe mit einem mindestens dreiseitigen bepflanzten Sichtschutz oder einer entsprechenden Sichtschutzbepflanzung versehen werden.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Abwasserbeseitigung im Gebiet der Stadt Troisdorf und definiert Schmutz- und Niederschlagswasser. Sie legt fest, dass der Abwasserbetrieb die erforderlichen Anlagen zur Verfügung stellt, wozu auch dezentrale öffentliche Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser gehören können. Die Satzung enthält auch Vorgaben zur Einleitung von Abwasser und zum Anschluss- und Benutzungszwang an die Kanalisation in Bereichen mit Trennsystem.
Satzung ansehen →Die Satzung schützt Laubbäume, Kiefern, Eiben und Schwarzpappeln mit einem Stammumfang von 100 cm oder mehr (gemessen 1 m über dem Boden) in bebauten Stadtgebieten und Geltungsbereichen von Bebauungsplänen. Bei mehrstämmigen Bäumen ist die Summe der Stammumfänge maßgebend, wobei mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 40 cm aufweisen muss. Geschützte Bäume müssen erhalten, gepflegt und vor Gefährdung bewahrt werden. Fällungen sind in der Vegetationszeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich untersagt, außer bei akuter Unfallgefahr, drohender Beschädigung von Gebäuden/Wegen/Leitungen oder unmittelbar bevorstehenden Bauvorhaben. Übergeordnete Artenschutzregelungen sind stets zu beachten. Als Ersatzpflanzung für einen gefällten Laubbaum kann alternativ auch eine Dachbegrünung von 15 qm pro zu pflanzendem Ersatzbaum angelegt werden.
Satzung ansehen →Die Stadt Troisdorf fördert Maßnahmen zur Begrünung von Dächern und Außenfassaden, um das Stadtklima zu verbessern und die städtische Resilienz gegenüber Klimafolgen zu erhöhen. Gefördert werden extensive Dachbegrünungen ab 10 m² und wand- oder bodengebundene Fassadenbegrünungen. Die Förderung ist auf maximal 50% der Gesamtkosten gedeckelt. Die Maßnahmen müssen von einer Fachfirma ausgeführt werden.
Zum Programm →Die Stadt Troisdorf fördert Maßnahmen zur Begrünung von Dächern und Außenfassaden, um das Stadtklima zu verbessern und die städtische Resilienz gegenüber Klimafolgen zu erhöhen. Gefördert werden extensive Dachbegrünungen ab 10 m² und wand- oder bodengebundene Fassadenbegrünungen. Die Förderung ist auf maximal 50% der Gesamtkosten gedeckelt. Die Maßnahmen müssen von einer Fachfirma ausgeführt werden.
Zum Programm →Die Stadt Troisdorf bezuschusst den Einbau von Regenwasserzisternen, um die Regenwasserrückhaltung zu fördern und Grundstücke klimarobuster zu gestalten. Dies trägt zur Entlastung der Kanalisation und zur Reduzierung von Überflutungsrisiken bei Starkregen bei.
Zum Programm →Die Stadt Troisdorf fördert die Umwandlung von versiegelten Flächen in unversiegelte Vegetationsflächen, einschließlich des Rückbaus und der Begrünung von Schottergärten. Ziel ist die ökologische Aufwertung, Verbesserung des Mikroklimas, Optimierung der Lebensbedingungen für Flora und Fauna sowie der Schutz des Grundwassers.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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Beratung & Planung: info@artgerecht-bauen.com