43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Siegburg, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Siegburg, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Diese Satzung legt besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen in der Holzgasse und ihrem Nahbereich fest. Sie beinhaltet unter anderem die Verpflichtung zur gärtnerischen Gestaltung unbebauter Flächen und die Begrünung von Ersatzmauern.
Satzung ansehen →Diese Satzung legt gestalterische Anforderungen für den Europaplatz und Teile der Neuen Poststraße fest, um eine hohe städtebauliche Qualität und identitätsprägende Homogenität zu gewährleisten.
Satzung ansehen →Diese Satzung legt besondere Anforderungen an die Erhaltung der Gebäudefassaden im Bereich der Oberen Kaiserstraße fest, um das Stadtbild zu schützen.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt den Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Siegburg. Sie zielt darauf ab, das Stadtklima zu erhalten und zu verbessern, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu sichern, Lebensstätten für Tiere zu schützen und das Orts- und Landschaftsbild zu gestalten. Die Satzung enthält Regelungen zu erlaubten Pflegemaßnahmen und zum Baumschutz im Baugenehmigungsverfahren. Für die Fällung oder einen stärkeren Rückschnitt geschützter Bäume ist ein Antrag beim Umweltamt der Kreisstadt Siegburg zu stellen. Nicht geschützt sind in der Regel Obstbäume (mit Ausnahmen), Pappeln, Birken, Fichten und Tannen.
Satzung ansehen →Diese Satzung regelt die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen, einschließlich Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Sie enthält Bestimmungen zur Anzeige von Anlagen, zur Auskunftspflicht der Grundstückseigentümer und zur Einhaltung der Regeln der Technik. Die Satzung regelt auch die Einleitung von Abwasser und Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage.
Satzung ansehen →Diese Benutzungsordnung regelt die Nutzung der öffentlichen Grünflächen des Rosengartens und des Johannesgartens auf dem Michaelsberg. Sie legt fest, dass die Flächen in der Regel frei zugänglich sind, aber für Veranstaltungen Einschränkungen möglich sind.
Satzung ansehen →Das Hof- und Fassadenprogramm der Kreisstadt Siegburg unterstützt private Immobilieneigentümer finanziell bei der Sanierung und Aufwertung von Fassaden, Dächern, Außenanlagen und Hofflächen. Ziel ist die Verbesserung des innerstädtischen Erscheinungsbildes und die Aufwertung von Gebäuden und Grundstücken. Gefördert werden unter anderem die Begrünung von Dachflächen, Fassaden, Mauern und Garagen sowie die Entsiegelung vormals befestigter Flächen.
Zum Programm →Im Rahmen des Hof- und Fassadenprogramms werden auch Maßnahmen zur Entsiegelung vormals befestigter (Hof-)Flächen gefördert, um zur Verbesserung des innerstädtischen Erscheinungsbildes und zur Klimaanpassung beizutragen.
Zum Programm →Das Programm "BürgerGrün" fördert Baumpflanz-Aktionen, Heckenpflanzungen und die Gestaltung von Vorgärten sowie andere Grünmaßnahmen durch Bürgerinnen und Bürger.
Zum Programm →Das Programm "BürgerGrün" fördert das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern für mehr Grün in der Stadt. Dazu gehören unter anderem Grünflächenpatenschaften, Begrünung von Garagendächern, Baum-/Heckenpflanzungen, Fassadenbegrünungen, Anlegen von Grünbereichen, Balkon- oder Gartenbegrünungen sowie Maßnahmen des "Urban Gardening". Als Anerkennung werden Siegburg-Gutscheine vergeben.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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