43 geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Was bei Bauvorhaben und Sanierungen in Königswinter, Stadt zu beachten ist — verifiziert aus städtischen Quellen.
Klimawandelvorsorge in Kommunen — bis zu 5 Mio €/Jahr Landesförderung. progres.nrw – Klimaschutztechnik. Klima.Werk-Region: 10.000 Grüne Dächer (50€/m² bis 200m²) in Emscher-Lippe-Region. Gründachkataster der LANUV.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Königswinter, Stadt relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Landeswassergesetz NRW §44
Niederschlagswasser von neu zu errichtenden Grundstücken ist vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist.
Mehr erfahren →Die Satzung regelt die Benutzung der öffentlichen Grünflächen und Kinderspielanlagen der Stadt Königswinter. Sie definiert Grünflächen als von der Stadt angelegte oder durch Vereinbarung nutzbare öffentliche Grün- und Kinderspielanlagen, einschließlich Wegen, Plätzen und Anlageneinrichtungen. Genehmigungspflichtig sind unter anderem Aufgrabungen, das Errichten baulicher Anlagen, das Aufstellen von Werbeträgern, das Lagern von Baumaterialien, die Durchführung von Veranstaltungen, Handel und Dienstleistungen sowie das Befahren mit Kraftfahrzeugen.
Satzung ansehen →Die Satzung schreibt vor, dass nicht befestigte Flächen in Vorgärten zu begrünen und zu bepflanzen sind. Befestigte Flächen, wie Pflaster, Rasengittersteine, Schotterflächen sowie Stellplätze, Carports und Garagen, dürfen in der Regel maximal 40 Prozent der Vorgartenfläche einnehmen. Bei Doppel- und Reihenhäusern können befestigte Flächen ausnahmsweise bis zu 70 Prozent betragen, wenn Stellplätze im Vorgartenbereich untergebracht werden müssen. Vorgärten dürfen nicht als Arbeits- oder Lagerflächen genutzt werden. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Herstellung von Stellplätzen bei baulichen Anlagen und die Möglichkeit der Ablösung der Stellplatzverpflichtung gegen Zahlung eines Ablösebetrages. Sie gilt für Teile von Königswinter-Altstadt sowie Ober- und Niederdollendorf. Gemäß § 51 BauO NRW ist die Errichtung baulicher Anlagen grundsätzlich nur zulässig, wenn ausreichend Stellplätze auf dem Baugrundstück vorhanden sind. Die Satzung ermöglicht in bestimmten Gebieten den Verzicht auf die Herstellung von Stellplätzen gegen Zahlung eines Ablösebetrages.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die städtische Abwasseranlage, einschließlich Bestimmungen zum Niederschlagswasser. Sie legt fest, dass für die Niederschlagswasserbeseitigung eine Freistellung von der Abwasserüberlassungspflicht durch das Abwasserwerk der Stadt Königswinter erforderlich ist. Dachbegrünungen können zu einer Reduzierung der Kanalbenutzungsgebühren für Niederschlagswasser führen, abhängig von Neigung und durchwurzelbarer Aufbaudicke des Gründachs.
Satzung ansehen →Förderung von extensiven Dachbegrünungen auf privaten Wohngebäuden, Garagen und Carports sowie auf städtischen oder gemeinwohlorientierten Gebäuden. Das Programm unterstützt Dachbegrünungen, um das Mikroklima zu verbessern, die Luft zu reinigen, ökologischen Lebensraum zu schaffen, Energie einzusparen und zur Regenwasserrückhaltung beizutragen. Die zu begrünende Dachfläche muss eine Mindestaufbaustärke der Substratschicht von 5 cm und eine Mindestgröße von 8 Quadratmetern aufweisen.
Zum Programm →Förderung von Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung von Höfen in der Altstadt von Königswinter. Das Programm, das in Zusammenarbeit mit Bund und Land aufgelegt wurde, unterstützt private Eigentümer in der Altstadt bei der Verbesserung des Erscheinungsbildes ihrer Gebäude und Hofflächen. Neben Fassaden- und Dachsanierungen werden auch Entsiegelungsmaßnahmen zur Schaffung neuer Grünflächen gefördert, um den Stadtraum nachhaltig zu begrünen und aufzuwerten.
Zum Programm →Träger: NRW.BANK
Zinsgünstige Darlehen für Wohneigentum, Sanierung, Klimaanpassung. Klimabonus für Begrünung möglich.
Träger: Bezirksregierung Arnsberg / NRW.BANK
Direktzuschuss für Geothermie-Wärmepumpen bis 12.000 €. Standard-Luft-Wasser-WP wird auf Landesebene NICHT mehr direkt bezuschusst, nur Erdwärme/Wasser-Wasser. NRW.BANK ergänzend zinsgünstige Darlehen ("Weg vom Gas").
Träger: LANUV NRW
Förderung für Dach- und Fassadenbegrünung sowie Entsiegelung in Kommunen. Auch private Programme über Kommunen umsetzbar.
Träger: Emschergenossenschaft / Lippeverband
Zuschuss für Dachbegrünungen im Einzugsgebiet von Emscher und Lippe.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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