45 geschützte Arten in Bayern. Was Bauherren, Architekten und Planer wissen müssen — kompakt, fundiert, mit Lösungen aus unserem Sortiment.
Für diese Kommune liegen aktuell nur Grunddaten vor. Wir reichern den Atlas laufend an — geben Sie uns einen Hinweis, wenn Sie örtliche Programme oder Pflichten kennen.
Konkrete Pflichten, Reihenfolge und Förderhinweise — abgeleitet aus Bundesgesetzen, der Landesbauordnung Bayern und aktuellen Förderrichtlinien.
Sanierung außerhalb der Brutzeit terminieren
§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG (Zugriffsverbote) · Quelle
Fledermausquartiere prüfen lassen
§ 44 BNatSchG i.V.m. § 7 Abs. 2 BNatSchG (streng geschützte Arten) · Quelle
Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
§ 44 BNatSchG (artenschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung) · Quelle
Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG EM) für Dachdämmung
BEG-Richtlinie BMWK · Quelle
Was bei Dach- und Fassadenbegrünung, Entsiegelung und klimaangepasstem Bauen in Buxheim relevant ist — kommunale Vorgaben, Klima-Indikatoren und verfügbare Förderprogramme auf einen Blick.
Maß für städtische Aufheizung — höhere Werte bedeuten mehr Bedarf an Begrünung und Verschattung.
Einschätzung der Hochwasser- und Überflutungsgefahr — relevant für Versickerung, Entsiegelung und Schwammstadt-Konzepte.
Die Satzung regelt die Garagen und Stellplätze in der Gemeinde Buxheim. Es ist davon auszugehen, dass sie auch Regelungen zur Ablösung von Stellplätzen enthält, auch wenn ein direkter Begrünungsbezug nicht explizit aus dem Titel hervorgeht. In anderen Kommunen können Stellplatzablösesatzungen auch einen Begrünungsbezug haben, indem Einnahmen aus der Ablösung für die Herstellung von Parkanlagen oder die Förderung des ÖPNV und Radverkehrs verwendet werden. Die genauen Inhalte bezüglich der Ablösung und eines möglichen Begrünungsbezugs sind ohne Einsicht in das Dokument nicht detailliert darstellbar.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Nutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielplätze im Gemeindebereich Buxheim. Sie definiert Grünanlagen als Flächen mit Rasen, Blumen oder Gehölzen, die der Allgemeinheit zugänglich gemacht und von der Gemeinde gepflegt werden. Sie dient der Erholung und Gesundheit der Bevölkerung sowie der Förderung kultureller und sportlicher Freizeitinteressen. Die Satzung legt fest, dass Grünanlagen und Kinderspielplätze öffentliche Einrichtungen der Gemeinde sind. Sie regelt die Nutzung, verbietet unter anderem das Abmähen von Grünflächen, das Entfernen von Pflanzen, Sand, Erde oder Steinen sowie das Befahren oder Abstellen von Kraftfahrzeugen außerhalb dafür freigegebener Flächen. Auch das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen und in Pflanzbeeten ist untersagt, und Hunde sind an der Leine zu führen. Hundekot ist umgehend zu entfernen. Zuwiderhandlungen können zur Beseitigung des ordnungswidrigen Zustands auf Kosten des Verursachers führen.
Satzung ansehen →Die Satzung regelt die Erhebung von Niederschlagswassergebühren und bezieht sich auf die Einleitung von Niederschlagswasser in die Entwässerungseinrichtung. Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den überbauten und befestigten (versiegelten) Teilflächen des Grundstücks, von denen Niederschlagswasser in die Entwässerungseinrichtung eingeleitet wird oder abfließt. Als befestigt gelten Flächen, deren Oberfläche so beschaffen ist, dass Niederschlagswasser vom Boden nicht oder nur unwesentlich aufgenommen werden kann (z.B. Betondecken, Pflasterungen). Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,74 € pro Quadratmeter versiegelter Fläche im Jahr. Die Satzung trat am 01.01.2023 in Kraft. Ein Entwässerungsantrag der Gemeinde Buxheim erwähnt auch die Versickerung von Regenwasser und verweist auf die Niederschlagswasserfreistellungsverordnung. Die Entwässerungssatzung (EWS) der Gemeinde Buxheim besagt zudem, dass ein Benutzungsrecht für Niederschlagswasser nicht besteht, soweit eine Versicke
Satzung ansehen →Träger: BayernLabo
Zinsverbilligtes Darlehen für PV, Speicher, Heizungsmodernisierung in Bayern.
Träger: BayernLabo
Familien-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum mit ergänzenden Boni für klimafreundliches Bauen.
Träger: StMUV Bayern
Förderung für investive Klimaanpassungsmaßnahmen, Begrünung, Verschattung, Schwammstadt-Konzepte in Kommunen.
Träger: Bayerischer Naturschutzfonds
Projektförderung für Naturschutz und biologische Vielfalt in Bayern.
Träger: StMELF Bayern
Vertragsnaturschutz für Erhaltung und Entwicklung von Biotopen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien mit Kindern beim Erstkauf oder Neubau. Höhere Kreditrahmen mit QNG-Siegel.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für klimafreundliche Neubauten von Wohngebäuden. Mit QNG-Siegel höhere Förderkredite verfügbar. Pflichtberater: Energie-Effizienz-Experte.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit + Tilgungszuschuss für Komplett-Sanierung zum Effizienzhaus. Mit Worst-Performing-Building- und Serielle-Sanierung-Bonus.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Familien, die bestehende Wohngebäude erwerben und energetisch sanieren. Bis 100k € pro WE bei BEG-Vorgaben.
Träger: KfW
Zinsverbilligte Kredite für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen für selbst genutztes Wohnen.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für barrierearmen Umbau, auch ohne Altersnachweis nutzbar. Einbruchschutz inklusive.
Träger: KfW
Grundförderung 30%, +20% Klimageschwindigkeitsbonus, +30% Einkommensbonus (≤40k €), +5% Effizienzbonus (R290/Erdwärme/Grundwasser). Max. 70% von max. 30k € förderfähigen Kosten.
Träger: BAFA / KfW
Zuschuss für Einzelmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung, Fenster, Anlagentechnik. Wärmepumpe bis 70 % möglich (Grundförderung 30 % + Klimabonus 20 % + Einkommensbonus 30 %). Dach- und Fassadenbegrünung als Maßnahme der Gebäudehülle: 15 %.
Träger: KfW
Zinsverbilligter Kredit für Photovoltaik, Speicher und weitere EE-Anlagen. Auch für Privatpersonen.
Träger: Bundesnetzagentur / Netzbetreiber
Garantierte Vergütung für ins Netz eingespeisten Solarstrom über 20 Jahre. Sätze werden 2026 turnusmäßig abgesenkt.
Träger: BAFA
Dach- oder Fassadenbegrünung wird im Rahmen BEG EM als Maßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz / Gebäudehülle" gefördert. Voraussetzung: extensive oder intensive Begrünung mit zertifizierten Aufbau.
Träger: KfW
Förderung für Neubauten mit niedrigen THG-Emissionen über den Lebenszyklus. Begrünungs- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind förderfähige QNG-Kriterien.
Träger: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Förderung von Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Schwerpunkt: Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands, Hotspots der Vielfalt, urbane Biodiversität.
Träger: BMUV / BfN
Zuwendungen für investive Maßnahmen zum Schutz und zur Schaffung urbaner Grünflächen, Biodiversität in Städten — auch Dach- und Fassadenbegrünung im Verbundkontext.
Träger: Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Projektförderung für innovative Umwelt- und Naturschutzprojekte, oft in Kombination mit Forschung oder mittelständischen Unternehmen.
Welche Arten leben hier — und was bedeutet das konkret für ein Bauvorhaben? Klicken Sie auf einen Tiernamen für den Steckbrief mit Bauzeitfenster und Konflikt-Bauvorhaben.
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